Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft§ 3 Pflichten des Unternehmers
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 12.05.2025 – 6 L 537/24Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 10.04.2025 – 6 K 8108/23Zitiert von 3
- OVG NRW, 05.03.2024 – 13 B 1446/23Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 24.08.2006 – 11 Sa 535/06Zitiert von 3
- VG Köln, 30.12.2025 – 18 L 2897/25
- VG Düsseldorf, 12.05.2021 – 6 L 199/21Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Augsburg, 14.05.2025 – Au 3 S 25.874
- VG Düsseldorf, 25.04.2025 – 6 L 3466/24
- OVG NRW, 24.01.2024 – 13 B 1037/23Widerruf von Mietwagengenehmigungen; Berücksichtigung eines Geschäftsführerwechsels im Widerspruchsverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BOKraft zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BOKraft%201975/3#abs-1 (1) Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, daß die Vorschriften dieser Verordnung eingehalten und die hierzu behördlich erlassenen Anordnungen befolgt werden. Er hat dafür zu sorgen, daß das Unternehmen ordnungsgemäß geführt wird und daß sich die Fahrzeuge und Betriebsanlagen in vorschriftsmäßigem Zustand befinden. Er darf den Betrieb des Unternehmens nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß Mitglieder des Fahr- oder Betriebspersonals nicht befähigt und geeignet sind, eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BOKraft%201975/3#abs-2 (2) Soweit es die Größe des Unternehmens oder andere betriebliche Umstände erfordern, erläßt der Unternehmer eine allgemeine Dienstanweisung. Die Genehmigungsbehörde kann den Erlaß einer allgemeinen Dienstanweisung verlangen. Eine Dienstanweisung muß erlassen werden, wenn ein Betriebsleiter bestellt wird. Die Dienstanweisung ist in geeigneter Weise bekanntzumachen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BOKraft%201975/3#abs-3 (3) Die Dienstanweisung enthält Bestimmungen über den Aufgabenbereich, die Verantwortlichkeit und das Verhalten des Fahr- und Betriebspersonals während des Dienstes, insbesondere